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» Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden

verfasst am 27.09.2007
Im Gegensatz zu Privatkunden ist die Handhabe von Werbeanrufen bei Firmen juristisch schwieriger,
da keine konkrete Einwilligung vorliegen muss, dem Angerufenen jedoch ein ernstes Interesse an der
angebotenen Dienstleistung unterstellt werden muss.

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